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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht neue Fördersätze

Die neuen Förderungen für Solar und Biomasse zielen fast ausschließlich auf den Austausch bestehender Anlagen (Gebäudebestand). Im Neubau werden nur noch Anlagen gefördert, die Prozesswärme zur Verfügung stellen. Pellet-Anlagen und Pelletöfen mit Wassertasche werden weiterhin gefördert, luftgeführte Pelletöfen fallen ganz aus der Förderung heraus.

Solaranlagen werden nur noch gefördert, wenn sie als Heizungsunterstützung dimensioniert sind. Reine Brauchwasser-Anlagen werden also nicht mehr gefördert. Einige Förderungen sind zudem bis Ende 2010 befristet. Die erforderliche Größe der Anlage richtet sich nach den verwendeten Kollektoren. (Röhren-, oder Flachkollektor)

Förderungen für Wärmepumpen sind jetzt mit hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit gekoppelt. (Jahresarbeitszahl)

Die genauen Sätze können Sie einer Übersicht entnehmen, die Sie hier herunterladen können.

Ausführlichere Informationen finden Sie bei der BafA.

geschrieben am 13.07.2010 um 08:27 Uhr.