Glossar
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Pelletslexikon

Lexikon

Die im Abgas enthaltenen festen und gasförmigen Stoffe werden als Emissionen bezeichnet.

Für Holzheizungen gilt das Bundesimmisionschutzgesetz, bzw. die Bundesimmissionschutz-Verordung Abs. 2. für feste Brennstoffe.

Dort wird die Einhaltung der Emmissionsgrenzen so geregelt, dass der Hersteller einer Festbrennstoff-Feuerungsanlage die Einhaltung der o.g. Verordung durch ein Prüfzertifikat nachzuweisen hat.

Im Betrieb müssen die Schornsteinfeger die Einhaltung gewisser Grnezwerte regelmäßig kontrollieren.

Die von uns angebotenen Pelletheizungen erfüllen alle die Anforderungen bis 2020. Das bedeutet, erst nach dem 1.1.2020 in Betrieb genommene Anlagen müssen schärfere Grenzwerte einhalten.